Tragetaschen, Tüten & Verpackungen aus zeitgemäßen Rohstoffen
Für unsere Papiertaschen verwenden wir ausschließlich hochwertige Papiersorten mit hohem Recyclinganteil. Weißes Papier wird chlorfrei gebleicht und ist ebenfalls 100% recyclingfähig. Graspapier enthält Grasfasern und nutzt damit einen nachwachsenden Rohstoff. Gras benötigt nur einen geringen Aufwand in der Kultivierung und Pflege. Für die Herstellung von Graspapier muss kein Baum sterben!
Polyethylen-Folien sind voll recyclebar. Bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen entstehen nur geringe Mengen an umweltbedenklichen Stoffen. Die Hauptverbrennungsprodukte sind Kohlendioxid und Wasser. Gelangen Folien aus Polyethylen auf die Mülldeponie, verhalten sie sich 100% grundwasserneutral.
Unsere Stofftaschen werden aus natürlicher Baumwolle gefertigt und unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Die verwendeten Materialien sind vollständig nach dem OEKO-TEX® STANDARD 100 zertifiziert.
Entsorgungsgebühren
Am 12. August 2026 ist die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten.
Bei den von uns angebotenen Tragetaschen aus Papier- und Kunststoff, sowie Seidenpapieren, handelt es sich um Serviceverpackungen im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die von uns angebotenen neutralen Serviceverpackungen werden entsprechend den geltenden Vorgaben der PPWR durch uns an einem dualen System beteiligt.
Das bedeutet für Sie als Käufer rechtliche Sicherheit und keinen zusätzlichen Aufwand bei der Entsorgung von Serviceverpackungen. Es fallen keine verdeckten oder nachträglichen Gebühren für die Lizenzierung an. Die Verpackungen erfüllen die Anforderungen des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) sowie der europäischen PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Die Beteiligung an einem Dualen System ist durch den Lieferanten bereits abgegolten.
Allerdings sind Letztvertreiber von Serviceverpackungen, etwa Bäckereien, Metzgereien oder Einzelhändler, gesetzlich verpflichtet, sich eigenständig zu registrieren – auch wenn die Lizenzierungskosten bereits über den Lieferanten abgedeckt wurden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online und kostenlos bei der offiziellen Plattform Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Plastiktüten-Verbot in Deutschland - Tüten über 50 my bleiben weiterhin erlaubt !
Seit 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für bestimmte Plastiktüten. Tüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dürfen nicht mehr in Umlauf kommen. Sehr leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern bleiben weiterhin erlaubt. Kunststoff-Tragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern sind ebenfalls weiterhin erlaubt. Diese sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise als abfallvermeidende Mehrwegtaschen eingestuft. Unser PE-Sortiment erfüllt die aktuellen Vorgaben. Diese Taschen dürfen in Deutschland auch weiterhin in Umlauf gebracht werden.